Das BBA – Büro für Arbeitssicherheit unterstützt Sie als Arbeitgeber in Berlin und Potsdam dabei, den Arbeitsschutz in Ihr Unternehmen zu integrieren.
Arbeitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitgeberpflichten. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 sind die Pflichten der Arbeitgeber in Sachen sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung sowie die Aufforderung zur ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen verankert.
Demnach gilt es, Gefährdungen an Arbeitsplätzen zu ermitteln, zu beurteilen sowie daraus resultierende Maßnahmen abzuleiten, umzusetzen und deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Um diesen vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, sieht der Gesetzgeber nach § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit ihrem Fachwissen den Unternehmer zur Erfüllung dieser Anforderungen beraten und unterstützen sollen.
Wir stehen Ihnen hierzu gern zur Verfügung.
Unsere Vorgehensweise ist kundenorientiert, geradlinig und unkompliziert, um in Ihrem Unternehmen kompetente und wirtschaftlich kluge Lösungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu finden.
Erfahren Sie mehr auf unseren Seiten über unsere Leistungen sowie Ihre Ansprechpartner.